Erdbeisetzung
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Erdbeisetzung: Körperbestattungen und Urnenbestattungen
Die Erdbeisetzung wird des öfteren auch als Sargbeisetzung oder Körperbeisetzung (bzw. Erdbestattung, Sargbestattung oder Körperbestattung) bezeichnet. Dabei ist allerdings zu beachten, dass die Urnenbestattung auch eine Form der Erdbeisetzung ist, aber natürlich nicht mit den anderen Begriffen gleichgesetzt werden kann.
Klassische Erdbeisetzung
Die Erdbeisetzung beinhaltet eine Beerdigung in einem klassischen Erdgrab. Der Sarg mit dem Verstorbenen wird bei der Beisetzung in den Boden herabgelassen. Die entsprechende Grabstelle wird in der Regel mit einem individuellen Grabmal verziert und namentlich gekennzeichnet. Eher selten finden sich auf den Friedhöfen anonyme Erdgräber. Falls doch, befinden sich diese meistens auf einer separaten Rasenfläche, die keine weitere Gestaltung erhält.
Rasenreihengräber
Eine weitere Variante sind die so genannten Rasenreihengräber, bei denen das Grab in der Regel durch eine kleine Namensplakette gekennzeichnet wird. Auch die teil-anonyme Bestattung in Rasengräbern ist möglich. Dabei wird ein Grabfeld mit einem einzigen Grabmal versehen, auf dem die Namen der Verstorbenen verzeichnet sind, die auf dem Grabfeld beerdigt wurden. Eine individuelle Grabgestaltung und Grabpflege wird bei Rasenreihengräber in der Regel nicht vorgenommen. Verfügen Grabfelder über eine spezielle, kontinuierliche Gestaltung, werden sie vielfach auch als Gemeinschaftsgräber bezeichnet. Auch bei den Gemeinschaftsgräbern können die Namen der Verstorbenen auf einzelnen Schildern oder an einem gemeinsamen Grabmal geschrieben stehen. Gemeinschaftsgräber werden weniger häufig in Kombination mit Sargbeisetzungen durchgeführt, meistens handelt es sich dabei um Urnenbeisetzungen. Das gleiche gilt auf manchen Friedhöfen für die Bestattung von Verstorbenen unter Bäumen. Wird eine Sargbeisetzung unter einem Baum gewünscht, muss gegebenenfalls ein entsprechender Friedhof aufgesucht werden.
Vorschriften und Ausnahmeregelungen
Erdbeisetzungen sind in der BRD nur auf Friedhöfen gestattet und jeder Friedhof muss den Hinterbliebenen diese Bestattungsvariante anbieten. Bei Körperbestattungen sieht es der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland vor, dass ein Sarg bei der Beerdigung verwendet werden muss. Die Bestattungsgesetze sind allerdings Ländersache, weshalb in den Bundesländern verschiedene Vorschriften gelten. Für Moslems gibt es des öfteren Ausnahmeregelungen, da ihre Religion eine Beisetzung im Leichentuch vorschreibt. Die letztendliche Umsetzung der Regelungen wird von den Friedhofsträgern durchgeführt und in den Friedhofssatzungen festgehalten.