Seebestattung
Jan
Seebestattung in einer Urne
Vor der Seebestattung wird die Asche in eine Urne aus leicht löslichem Material gefüllt. Als Material für die Seebestattungsurne eignet sich zum Beispiel Zellulose, Maisstärke oder ein Sand-Salzgemisch. Bei der Seebestattung wird die Urne dann vom Schiff aus im Meer versenkt. Dies geschieht außerhalb der so genannten Drei-Meilen-Zone, da dort internationale Gewässer beginnen und andere bzw. keine gesetzlichen Bestimmungen diesbezüglich eine Anwendung finden.
Schätzungsweise werden jedes Jahr in Nord- und Ostsee ungefähr 10 000 Seebestattungen durchgeführt, wobei zahlreiche Bestatter auch Seebestattungen außerhalb der deutschen Gewässer vornehmen. Ein häufig gewähltes Ziel ist das Mittelmeer. Eine Seebeisetzung auf Binnengewässern ist in der BRD nicht gestattet.
Trauerfeier und Gedenkgottesdienst
Am Tag der Beisetzung kann auf den Schiffen in der Regel eine Trauerfeier abgehalten werden und manchen Reedereien bieten auch Gedenkgottesdienste und Erinnerungsfahrten für Angehörige und Freunde an. Die Stelle, an der die Urne versenkt wurde, wird schriftlich dokumentiert, so können die Reedereien, nach der Seebestattung, entsprechende Seekarten mit der eingezeichneten Position der Urne anfertigen. Diese Seekarten werden den Hinterbliebenen ausgehändigt, so dass sie die betreffende Stelle zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufsuchen können. Zusammen mit der Seekarte erhalten sie eine Kopie des Logbucheintrags. Seebestattungen können allerdings auch anonym durchgeführt werden, ohne dass Aufzeichnungen entstehen.
Genehmigung
In der BRD muss man, um eine Seebestattung durchführen lassen zu dürfen, eine Genehmigung bei der zuständigen Stadtverwaltung oder Kommunalverwaltung des Sterbeortes erfragen. Um diese Genehmigung erhalten zu können, muss eine Bestattungsverfügung des Verstorbenen vorliegen.
In der Bestattungsverfügung muss der Verstorbene seinen Willen zur Seebestattung schriftlich niedergelegt haben. Liegt die Bestattungsverfügung nicht vor, genügt allerdings auch eine glaubhafte Versicherung, dass es sein Wunsch war, auf diese Weise bestattet zu werden.