Grabpflege
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Die Pflege einer Grabstätte
Derjenige, der die anfallenden Friedhofsgebühren bezahlt, ist der so genannte Nutzungsberechtigte. Mit der Grabpflege sind verschieden Rechte und Pflichten verbunden. Der Nutzungsberechtigter hat beispielsweise das Recht, die Grabpflege selbst vorzunehmen. Oftmals können sich die Angehörigen aus den unterschiedlichsten Gründen nicht um die Grabpflege kümmern. In diesem Fall ist es die Regel, dass ein Friedhofsgärtner beauftragt wird.
Verpflichtung zur Grabpflege
Die Verpflichtung zur Grabpflege wird durch die Friedhofsordnungen vorgeschrieben, damit eine Verwahrlosung der Gräber vermieden wird. Wenn sich also der Nutzungsberechtigte nicht um die Grabpflege kümmert und auch keinen Friedhofsgärtner beauftragt, kann die Friedhofsverwaltung selbst die nötigen Arbeiten durchführen und die entstandenen Kosten in Rechnung stellen. Die Vernachlässigung der Grabpflege kann außerdem als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Zahlreiche Friedhöfe haben Vorschriften zur Bepflanzung der Gräber erlassen, die beispielsweise bestimmte Pflanzensorten verbieten. Wenn außergewöhnliche Pflanzen als Grabbepflanzung verwendet werden soll, ist es deshalb ratsam, sich bei der Friedhofsverwaltung oder einem Friedhofsgärtner zu erkundigen.