Grabsteine

31
Jan

Anforderungen an Grabsteine

Bei dem Material und der Gestaltung von Grabsteinen müssen verschiedene Vorgaben beachtet werden. Die unterschiedlichen Anforderungen an die Gestaltung des Grabmals dienen der Wahrung des so genannten Friedhofszwecks, zum Beispiel damit die Gräber keine Gestaltungen enthalten, die von den Benutzern der sonstigen Grabstätten als störend empfunden werden könnten.

Friedhofsbild

In bestimmten Fällen kann der zuständige Friedhofsträger sehr strenge Auflagen für die Gestaltung der Grabmäler erheben. Bei solchen Auflagen steht vielfach die Gestaltung eines der örtlichen Tradition entsprechenden Friedhofsbilds im Mittelpunkt. Eine weitere Möglichkeit ist, dass die Realisierung des Denkmalschutzes im Interesse des Friedhofsträgers steht. Unter diesen besonderen Gegebenheiten kann der Friedhofsträger beispielsweise die Größe und das Material der Grabsteine oder die Farbe und das Material der Inschrift genau festlegen.

Als Voraussetzung für diese Vorgehensweise gilt allerdings, dass dem Friedhofsnutzer bei der Auswahl der Grabstelle eine Alternative zur Verfügung steht. Die Friedhofsverwaltungen errichten deshalb oft Grabfelder mit und ohne besondere Anforderungen (auch „Zwei-Felder-Wirtschaft“ genannt).

Standsicherheit der Grabmäler

Die Friedhofssatzungen der Friedhöfe setzen in der Regel einen Mindeststandard für die Standsicherheit eines Grabmals voraus, weshalb die Grabmäler im Boden verankert sein müssen. Dadurch wird ein sicherer Stand nach dem Aufstellen erreicht, wobei man sich die Standsicherheit vom Steinmetz bestätigen lassen sollte.

Jedes Jahr, nach dem Ende der Frostperiode, wird die Standsicherheit der Grabmäler von der Friedhofsverwaltung geprüft und diese Überprüfung kann gebührenpflichtig sein. Die Friedhofsverwaltung kennzeichnet unsichere Grabmale und akut gefährdete Grabmale werden sogar abgesperrt. Liegt so eine Beanstandung bei einem Grabmal vor, sollte ein Steinmetz kontaktiert werden. Dieser kann die erneute Befestigung vornehmen. Die Friedhofsverwaltung sollte ebenfalls davon in Kenntnis gesetzt werden.